Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ACI Immobilien GmbH, Theodor-Heuss-Ring 54, 50668 Köln
für Maklerleistungen im Bereich Immobilienvermittlung und -nachweis
§ 1 — Zustandekommen des Maklervertrages
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der ACI Immobilien GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Leistungen auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande.
Ergibt sich aus abweichenden Vereinbarungen oder den Umständen nicht etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn eine Partei nicht mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
§ 2 — Alleinauftrag
Der Kunde ist mit Ausnahme der Fälle, in denen etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages in Bezug auf das Vertragsobjekt andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten zu beauftragen.
Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde für hierdurch entstehende oder bereits entstandene Schäden.
§ 3 — Grundlage der Vermittlungstätigkeit
Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der ACI Immobilien GmbH erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden oder anderen Auskunftsbefugten zur Verfügung gestellten Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung des Vertragsobjektes bleiben vorbehalten.
§ 4 — Doppeltätigkeit
Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist die ACI Immobilien GmbH berechtigt, neben dem Kunden auch für die andere Partei des Hauptvertrages (Kauf-/Mietvertrag) courtagepflichtig tätig zu werden.
§ 5 — Anderweitiger Vertragsabschluss
Kommt durch die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der ACI Immobilien GmbH zwischen den Parteien in Bezug auf das Vertragsobjekt statt des ursprünglich erstrebten Hauptvertrages ein anderer zustande (z.B. Kauf- statt Mietvertrag), berührt dies den Courtageanspruch im Grundsatz nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
§ 6 — Vorkenntnis
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit in Bezug auf das Vertragsobjekt und/oder die Vertragsbereitschaft der anderen Partei des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis später während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er dies der ACI Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 — Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Die dem Kunden überlassenen Objektexposés, die erteilten objektbezogenen Auskünfte sowie die gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschließlich für den/die jeweils als Empfänger benannten Kunden bestimmt. Der Kunde ist nach Abschluss eines Maklervertrages verpflichtet, mit diesen Informationen vertraulich umzugehen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde dagegen schuldhaft, haftet er der ACI Immobilien GmbH gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg ihrer Vermittlungstätigkeit und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde der ACI Immobilien GmbH gegenüber auf Zahlung der entgangenen Maklercourtage.
§ 8 — Fälligkeit der Maklerprovision
Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn dieser auf der vertragsgemäßen Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit der ACI Immobilien GmbH beruht.
Der Kunde ist verpflichtet, der ACI Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Diese Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Für das vorliegende Objekt (Dreikanthof Burscheid, Luisenstraße 1, 51399 Burscheid) beträgt die Käufer-Courtage 4,76 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt.
§ 9 — Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Courtageforderung der ACI Immobilien GmbH nur geltend machen, wenn seine Forderungen auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
§ 10 — Verbraucherschlichtung
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt die ACI Immobilien GmbH nicht teil.
§ 11 — Zusatzleistungen
Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, die nicht im Aufgabenbereich des Maklers liegen, wie z.B. Planung, Beratung, Kostenschätzung/Ermittlungen von Baumaßnahmen, sind diese separat zu beauftragen und zu bezahlen.
§ 12 — Gerichtsstand
Gerichtsstand für Gewerbetreibende ist Köln, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger Recherchen übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im Exposé. Ein Großteil beruht auf Angaben des Verkäufers. Skizzen und Grundrisse sind selten maßstabsgetreu; vereinzelt kann es bei den eingezeichneten Räumen zu Abweichungen kommen.
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Telefon: 0221 – 912 3114
E-Mail: info@aci-koeln.de
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